Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden

Der Regierungsrat hat per 12. Oktober 2020 die generelle Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden im Kanton Bern eingeführt. Die Gemeindeverwaltung unterliegt ebenfalls dieser Maskenpflicht. Wir bitten Sie deshalb, bei Ihrem nächsten Besuch eine Maske zu tragen.

Zudem wurde festgelegt, dass sich nur eine Person in der Schalterhalle befinden darf. Falls somit bereits jemand am Schalter ist, bitten wir Sie vor der Türe zu warten, bis die Person das Gebäude verlassen hat.

Wir danken Ihnen für die Mitarbeit!

Schutzkonzept der Gemeindeverwaltung Landiswil

 

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