Teilrevision Ortsplanung

Teilrevision Ortsplanung

Der Gemeinderat Landiswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung Landiswil zur öffentlichen Auflage. Die Teilrevision umfasst insbesondere die Festlegung des Gewässerraums und die Anpassung des Baureglements an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen.

Die Unterlagen bestehend aus dem Zonenplan Gewässerräume, der Änderung des Baureglements und dem Erläuterungsbericht, lagen während 30 Tagen vom 24. September bis am 23. Oktober 2020 während den Schalteröffnungszeiten im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf.

15. September 2020    Gemeinderat Landiswil

 

« Zurück

Wappen