Fakultative Volksabstimmung (Referendum)

Gemeindeverwaltung EDV-Cloud-Lösung
Kredit wiederkehrende Kosten

In Investitionsbudget 2020 ist für die Aktualisierung der EDV der Gemeindeverwaltung ein Betrag von Fr. 24'000 vorgesehen. Die Abklärungen haben ergeben, dass für die aktuellen Bedürfnisse die Realisierung einer Cloud-Lösung im Vordergrund steht, womit die Daten in Zukunft auf einem externen Server gespeichert und verwaltet werden sollen.

Der Gemeinderat hat am 12.08.2020 einen einmaligen Kredit von Fr. 10'500.- für die Installation und den Datentransfer bewilligt. Weiter werden zukünftig für die vier NutzerInnen monatliche Kosten von max. ca. Fr. 750.- erwartet. Die jährlich wiederkehrenden Kosten belaufen sich damit auf ca. Fr. 8'550.-.

Gemäss Organisationsreglement Art. 5 ist die Finanzkompetenz für wiederkehrende Kosten fünf Mal kleiner als für einmalige Ausgaben. Dieser Beschluss unterliegt damit dem fakultativen Referendum gemäss Art. 24 – 26 des Organisationsreglementes Landiswil. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis am 21. September 2020 unterschriftlich verlangen, dass diese Kreditgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Die Unterlagen zum Geschäft liegen ab 21. August 2020 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Landiswil zur Einsichtnahme auf.

Einreichestelle des Referendums:
Gemeindeverwaltung Landiswil, Dorf 59b, 3434 Landiswil.

13. August 2020        Gemeinderat Landiswil

 

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