Wahlen per 1.1.2020

Nach Art. 3 OgR sind an der Gemeindeversammlung vom 22.11.2019 für die Amtsdauer vom 01.01.2020 bis 31.12.2023 die folgenden Wahlen vorzunehmen:
    - Gemeinderat (5 Mitglieder)
    - Gemeindepräsidium
    - Rechnungsprüfungsorgan

Gemeinderat
Von den bisherigen Ratsmitgliedern stellen sich nicht zur Wiederwahl zur Verfügung
    - Beatrice Aeschbacher Varone
    - Regula Meister-Egli

Zur Wiederwahl stellen sich zur Verfügung:
    - Martin Neuhaus
    - Samuel Wittwer
    - Martin Wüthrich

Es müssen zwei Gemeinderatsmitglieder gefunden und gewählt werden.

 

Gemeindepräsidium
    - Samuel Wittwer

stellt sich zur Wiederwahl zur Verfügung.

 

Rechnungsprüfungsorgan
Gemäss Art. 13 OgR wird die Rechnungsprüfung durch eine externe Revisionsstelle durchgeführt. Die zweite Amtsdauer der BDO AG, Burgdorf, läuft am 31.12.2019 ab.

Es wurden Offerten bei geeigneten Firmen für die Rechnungsprüfung und die Datenschutzaufsichtsstelle eingeholt.
Der Gemeinderat wird der Versammlung vom 22.11.2019 einen Wahlvorschlag unterbreiten.

Wahlvorschläge:
Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen werden gebeten ihre Wahlvorschläge dem Gemeinderat zu Handen der Gemeindeversammlung bis spätestens am 16.10.2019 einzureichen.

Mit der Einhaltung dieser Frist werden die Organisation und die Information der StimmbürgerInnen erleichtert.

Gemäss Art. 52 OgR können aber grundsätzlich bis und mit der Gemeindeversammlung vom 22.11.2019 uneingeschränkt Vorschläge eingereicht werden.

Da das OgR lediglich für den Wahlausschuss einen Amtszwang vorsieht, sind die vorgeschlagenen KandidatInnen grundsätzlich vorgängig zu informieren. Mit diesem Vorgehen soll vermieden werden, dass gewählte KandidatInnen die Wahl nicht annehmen.

Gemäss Art. 45 OgR sind in den Gemeinderat und das Präsidium alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen wählbar.

Gemeinderat Landiswil

 

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