Fakultative Volksabstimmung (Referendum)

Schulhaus/Gemeindeverwaltung Landiswil – Anschluss Wärmenetz
Kreditbeschluss einmalige und wiederkehrende Kosten

Für den Anschluss der Liegenschaften 59 a und b (Schul- und Gemeindehaus) ans Wärmenetz der Wärmeverbund Landiswil AG hat der Gemeinderat am 28. Juni 2023 einen Kredit von Fr. 56'441.70 für die einmaligen und Fr. 13'711.30 für die jährlich wiederkehrenden Kosten bewilligt. Für die Bestimmung des finanzkompetenten Organs müssen die einmaligen und die wiederkehrenden Kosten berücksichtigt werden. Weil die Ausgabenkompetenz für wiederkehrenden Kosten 5x kleiner ist, müssen diese multipliziert werden. Dies ergibt ein Total von Fr. 124'998.20, womit dieser Beschluss dem fakultativen Referendum gemäss Art. 26 – 28 des Organisationsreglementes Landiswil vom 25. November 2022 unterliegt.

Finanzierung:
Die einmaligen Kosten von Fr. 56'441.70 werden wie geplant der Investitionsrechnung 2023 belastet und mittels einer Entnahme aus der altrechtlichen Spezialfinanzierung «Mehrwertabschöpfung» finanziert. Die künftigen jährlich wiederkehrenden Grund- und Verbrauchsgebühren werden über die Erfolgsrechnung verbucht.

Die Investition kann gemäss aktuellen Kenntnissen aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Das Haushaltsgleichgewicht ist mittelfristig gegeben.

Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können bis zum 02. Oktober 2023 unterschriftlich verlangen, dass diese Kreditgenehmigung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Die Unterlagen liegen ab 31. August 2023 während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Landiswil zur Einsichtnahme auf.

Einreichestelle des Referendums:
Gemeindeverwaltung Landiswil, Dorf 59b, 3434 Landiswil.

25. August 2023                                          Gemeinderat Landiswil

 

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