Gemeindeversammlung

Freitag, 20. Mai 2022 - 20 Uhr - Mehrzweckgebäude Obergoldbach

Die Traktanden

  1. Gemeindestrasse Bärisbach – Brüggloch, Sanierung/PWI;
    Beratung und Kreditgenehmigung
  2. Gemeinderechnung 2021; Beratung und Genehmigung
  3. Bauabrechnung – Kenntnisnahme
    a) Sanierung Gemeindestrasse Löchlibad – Aspi und Zufhart Löchlibad
  4. Verschiedenes/Informationen
    a) Diverse Informationen

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlangelegenheiten beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 671 OgR in der Zeit vom 30. Mai bis
20. Juni 2022 bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 672 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden.

Die Bevölkerung wird im Landiswiler Nr. 355 vom Mai 2022 über die traktandierten Geschäfte informiert.

Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen.

Landiswil, 23.03.2022                                                                             Der Gemeinderat

 

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