eBau Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Die Kantonsregierung hat beschlossen, dass ab 01.03.2022 die Verwendung von eBau obligatorisch ist. Das Baugesuch und alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt. Die Papierformulare fallen weg.

Über https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ gelangen Sie auf eBau.

Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Gemeindeverwaltung gerne. Bis zur gesetzlichen Anpassung müssen uns die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen auch noch zweifach ausgedruckt und unterschrieben per Post zugestellt werden. Auch der Bauentscheid wird, wie bis anhin, per Post eröffnet.

Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter https://www.bauen.dij.be.ch/de/start/baubewilligungsverfahren/eBau.html

 

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