Archäologisches Inventar

Das Archäologische Inventar des Kantons Bern wurde gemäss Art. 13d der Bauverordnung (BSG 721.1) vom Archäologischen Dienst des Kantons Bern nachgeführt.

Die Verfügung des Amtes für Kultur und die dazugehörigen Unterlagen für Landiswil finden Sie hier:

 

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