Räumlichkeiten der Gemeindeliegenschaften

Nach dem Öffnungsschritt des Bundesrates vom 19.04.2021 hat der Gemeinderat nach Rücksprache mit der Schule Arni-Landiswil und der Gemeinde Arni beschlossen, die Mehrzweckhalle in Obergoldbach und den Mehrzweckraum im Schulhaus Landiswil nach den BAG-Vorschriften ausserhalb des ordentlichen Schulbetriebes für die Nutzung durch Dritte ab sofort wieder frei zu geben. Folgende Punkte sind für die Nutzung zu beachten:

Allgemein gültige Vorgaben gem. BR-Entscheid vom 14.04.2021

Vorgaben für die Nutzung der Schulräumlichkeiten:

  • Die Garderoben und Duschen bleiben weiterhin bis auf weiteres geschlossen
  • Jeder Verein / jede Trainingsgruppe muss ein eigenes, aktuelles Schutzkonzept erstellen, welches sich auf die übergeordneten Schutzkonzepte ihrer Verbände bezieht und somit durch das BAG und das BASPO plausibilisiert worden ist. Das Schutzkonzept des Verbandes ist jedoch nicht ausreichend – jeder Verein muss sich mit dem eigenen Betrieb bewusst auseinandersetzen und ein eigenes Schutzkonzept erstellen. Für die Einhaltung der Schutzkonzepte sind die Vereine / Trainingsgruppen selber verantwortlich.
  • Die belegten Räume sind unmittelbar nach der Beendigung des Trainings resp. des Übungsbetriebs zu verlassen.
  • Für die individuellen Desinfektionsarbeiten vor und nach den Proben / Trainings ist jeder Verein / Gruppe selber verantwortlich

Die Wiederaufnahme des regelmässigen Trainings- resp. Übungsbetriebes und sonstige Belegungsanfragen sind der Gemeindeverwaltung vorgängig zwingend zu melden!

Wir danken Ihnen für die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der obenstehenden Punkte. Bei Fragen dürfen Sie sich jederzeit gerne bei der Gemeindeverwaltung melden.

 

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