Gemeindeversammlung
Freitag, 27. November 2026, 20.00 Uhr, Mehrzweckgebäude Obergoldbach
Traktanden
- Ehrung Jungbürgerinnen und Jungbürger
- Einführung elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER), Verpflichtungskredit, Beratung und Genehmigung, Geschäft wird nur bei Zustandekommen des fakultativen Referendums behandelt
- Schulmodellwechsel, Information und Konsultativabstimmung
- Budget und Steueranlage 2027, Beratung und Genehmigung
- Verschiedenes / Informationen
- Ehrung Dienstjubilarinnen und -jubilare
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Sofern die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.
Protokollauflage
Das Protokoll der Versammlung liegt in der Zeit vom 5. bis 24. Dezember 2026 bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat, 3434 Landiswil, eingereicht werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Die Bevölkerung wird im "Der Landiswiler" Nr. 377 vom November 2026 über die traktandierten Geschäfte informiert.
Alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen.
Landiswil, 19. Oktober 2026 Der Gemeinderat

