Öffentliche Mitwirkungsauflage

Der Gemeinderat Landiswil bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung (Festlegung Gewässerraum und Revision Baureglement) zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Unterlagen zur Teilrevision lagen vom 4. März 2019 bis 5. April 2019 in der Gemeindeverwaltung auf und sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.
Erläuterungsbericht / Baureglement / Gewässerraum-Plan

Am 19. März 2019 fand von 13:30 – 17:00 Uhr auf Anmeldung eine Sprechstunde durch das Büro Ruefer Ingenieure AG zur Teilrevision statt.

Während der Auflagefrist konnte jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten.

Landiswil, 25.02.2019
Der Gemeinderat

 

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