Gewichtsbeschränkung auf Gemeindestrassen Landiswil
Die am 10.12.2014 und 19.10.2016 durch den Gemeinderat beschlossene und vom Tiefbauamt des Kantons Bern genehmigte Gewichtsbeschränkung
Höchstgewicht 12 t bei Tauwetter
wird bei entsprechender Witterung in diesem Winter wiederum in Kraft gesetzt:
Gültigkeit: während der Auftauperiode, jedoch längstens bis am 30. April 2025.
Die betroffenen Strassenstücke werden bei Bedarf signalisiert. Die Gewichtsbeschränkung gilt bis zum Entfernen der Signale. Wir machen darauf aufmerksam, dass notwendige Transporte noch vor der Auftauperiode zu erfolgen haben.
Für absolut unerlässliche und nicht aufschiebbare Transporte können mündlich oder schriftlich beim zuständigen Gemeinderat Martin Wüthrich, Tel. 079 746 39 84, oder der Gemeindeverwaltung, Tel. 031 701 22 52, Ausnahmebewilligungen beantragt werden.
17.01.2025 Gemeinderat Landiswil

