Gebührentarif für die Feuerungskontrolle, Ausserkraftsetzung
Gebührentarif für die Feuerungskontrolle, Ausserkraftsetzung
Am 1. August 2025 tritt die Liberalisierung der Feuerungskontrolle im Kanton Bern in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird der Vollzug, der bisher im Verantwortungsbereich der Gemeinde lag, auf den Kanton übertragen. Aufgrund der Anpassungen des übergeordneten Rechts muss die Gemeinde den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle aufheben. Die Gemeinde hat keinen Ermessensspielraum.
Gestützt auf Artikel 52, Absatz 3 des kantonalen Gemeindegesetzes hat der Gemeinderat am 25. Juni 2025 beschlossen, den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle der Einwohnergemeinde Landiswil vom 4. Dezember 1993 mit Änderungen per 31. Juli 2025 ersatzlos aufzuheben.
In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Ausserkraftsetzung bekannt gemacht. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Landiswil, 7. Juli 2025 Gemeinderat Landiswil

