Gemeindeversammlung

Mittwoch, 11. Juni 2025 - 20 Uhr - Mehrzweckgebäude Obergoldbach

Die Traktanden

  1. Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens; Beratung und Genehmigung
  2. Jahresrechnung 2024; Beratung und Genehmigung
  3. Verschiedenes/Informationen

Reglementsauflage

Das Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens (Traktandum 1) liegt 30 Tage vor der beschlussfassenden Einwohnergemeindeversammlung, das heisst ab 12. Mai 2025, bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf (Art. 37 Gemeindeverordnung).
Die Unterlagen sind auf der Homepage www.landiswil.ch aufgeschaltet und sie können bei der Gemeindeverwaltung Landiswil, Tel. 031 701 22 52, E-Mail info@landiswil.ch, während der Öffnungszeiten eingesehen oder kostenlos bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Sofern die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Das Protokoll der Versammlung liegt in der Zeit vom 19. Juni bis 8. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden. Die Protokollgenehmigung erfolgt durch den Gemeinderat.

Die Bevölkerung wird im Landiswiler Nr. 370 vom Mai 2025 über die traktandierten Geschäfte informiert.

Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen sind herzlich zur Teilnahme an der
Versammlung eingeladen.

Landiswil, 5. Mai 2025                                                                             Der Gemeinderat

 

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