Öffentliche Auflage des Vermessungswerkes Landiswil Los 4
Das ganze Gemeindegebiet mit noch provisorischer Numerisierung der Gemeinde Landiswil ist vermarkt und neu vermessen worden. Im vereinfachten Verfahren sind die Waldgebiete definitiv vermessen worden.
Mit der Ersterhebung Los 4 wurden auch die Grenzen der Gemeindestrassen und der Gewässer dem heutigen Verlauf angepasst.
Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan (neu festgelegt wurden nur die Gewässernamen) mit zugehörigem Namenverzeichnis und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 28. April 2025 bis am 27. Mai 2025 bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind keine Mutationen hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Am Dienstag, 13. Mai 2025, von 14.00 bis 17.00 Uhr, werden die Herren Paul Schmalz, Ingenieur-Geometer der Schmalz Ingenieur AG und Kurt Forster, Abteilungsleiter Geomatik der Schmalz Ingenieur AG, in der Gemeindeverwaltung Landiswil zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Artikel 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Artikel 29).
Landiswil, 16. April 2025 Gemeinderat Landiswil
Hinweis: Der aktuelle Stand der amtlichen Vermessung kann im Internet über folgenden Link abgerufen werden: https://regiogis-beo.ch.

