Strassen- und Wegverordnung (SWV)
Strassen- und Wegverordnung (SWV) 2024, Genehmigung
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 52 des Strassen- und Wegreglements (SWR) an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 die Strassen- und Wegverordnung (SWV) genehmigt, welche den Strassenklassenplan beinhaltet.
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 geben wir die folgende Genehmigung der
bekannt.
Die Strassen- und Wegverordnung (SWV) tritt, unter Vorbehalt des Eintretens der
Rechtskraft, per 1. August 2024 in Kraft. Mit Inkrafttreten werden alle früheren Vorschriften, die mit dieser Verordnung im Widerspruch stehen, aufgehoben.
Allfällige Beschwerden gegen den Beschluss des Gemeinderates sind innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen.
Die Verordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Landiswil (www.landiswil.ch) aufgeschaltet oder kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden.
Landiswil, 26. Juni 2024 Der Gemeinderat

