Verordnung "Zweckbestimmte Zuwendungen Dritter"
Inkrafttreten der Änderung per 1. Juni 2026
Der Gemeinderat hat am 20. Mai 2026 die Änderung der Verordnung "Zweckbestimmte Zuwendungen Dritter" (verwaltete unselbständige Stiftungen) beschlossen. Mit der Änderung werden die Bestimmungen zu den nicht mehr vorhandenen Fonds aufgehoben.
Die Änderung tritt auf den 1. Juni 2026 in Kraft. Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird die Inkraftsetzung öffentlich bekannt gemacht.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung im Anzeiger Konolfingen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Änderung sowie die aktuelle Fassung der Verordnung können auf der Website der Gemeinde oder bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Gemeinderat Landiswil

