Fakultative Volksabstimmung (Referendum)
Gemeindeverwaltung Landiswil, Einführung elektronische Geschäftsverwaltung (GEVER), Kreditbeschluss einmalige und wiederkehrende Ausgaben
Im Kanton Bern müssen alle Gemeinden eine Software zur elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER) einführen. Die Grundlage dafür ist das Gesetz über die Digitale Verwaltung.
Am 16. September 2026 hat der Gemeinderat für die Anschaffung und Einführung des GEVER folgenden Verpflichtungskredit genehmigt:
• für einmalige Ausgaben Fr. 48'000
• für wiederkehrende Ausgaben Fr. 8'600
Für die Bestimmung des finanzkompetenten Organs müssen die einmaligen und die wiederkehrenden Ausgaben zusammengerechnet werden. Die Ausgabenkompetenz für die wiederkehrenden Ausgaben ist fünf Mal kleiner. Der Betrag muss daher entsprechend multipliziert werden. Der nötige Verpflichtungskredit macht somit Fr. 91'000 aus.
Nach Artikel 26, Absatz 1, des Organisationsreglementes unterliegt der Kreditbeschluss dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert dreissig Tagen seit der Bekanntmachung, bis am 26. Oktober 2026, unterschriftlich verlangen, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird. Die Einreichungsstelle ist bei der Gemeindeverwaltung Landiswil, Dorf 59b, 3434 Landiswil.
Die entsprechenden Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung Landiswil eingesehen werden.
Landiswil, 21. September 2026 Gemeinderat Landiswil

