Gemeindeversammlung 14.06.23
Mittwoch, 14. Juni 2023 - 20 Uhr - Mehrzweckgebäude Obergoldbach
Die Traktanden
- Strassen- und Wegreglement; Beratung und Genehmigung
Strassenklassenplan "Traktandum zurückgezogen" - Gemeindestrasse Nesselgraben, Sanierung; Beratung und Kreditgenehmigung
- Gemeinderechnung 2022; Beratung und Genehmigung
- Bauabrechnungen – Kenntnisnahmen
a) ARA Nesselgraben - Verschiedenes/Informationen
Reglementsauflage
Das Strassen- und Wegreglement (Traktandum 1) sowie der Strassenklassenplan liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Einwohnergemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf (Art. 37 Gemeindeverordnung).
Am Donnerstag, 25. Mai 2023, 19.30 Uhr, fand in der Mehrzweckhalle Obergoldbach, ein Infoabend zum neuen Strassen- und Wegreglement statt.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlangelegenheiten beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 701 OgR in der Zeit vom 22. Juni bis 11. Juli 2023 bei der Gemeindeverwaltung Landiswil öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 702 OgR schriftlich Einsprache beim Gemeinderat eingereicht werden.
Die Bevölkerung wird im Landiswiler Nr. 360 vom Juni 2023 über die traktandierten Geschäfte informiert.
Alle stimmberechtigten GemeindebürgerInnen sind herzlich zur Teilnahme an der Versammlung eingeladen.
Landiswil, 26. April 2023 Der Gemeinderat